Kassenleistungen:
„Versicherte haben Anspruch auf kieferorthopädische Versorgung in medizinisch begründeten Indikationsgruppen, bei denen eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht.“ (SGB V, § 29 Abs. 1)
„Die Leistungen müssen ausreichend zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ (SGB V, § 12 Abs.1)
Außerdem ist zu beachten, dass
- der Patient zu Behandlungsbeginn noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- das Ausmaß der Fehlstellung den Schweregraden 3,4 oder 5 der „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)“ entspricht,
- die 2. Phase des Zahnwechsels begonnen hat (Durchbruch der Eck- bzw. Backenzähne),
- die Mundhygiene eine Spangenbehandlung zulässt.
Über Ausnahmeregelungen (kieferchirurgisch-kieferorthopädische Therapie bei Erwachsenen, Frühbehandlungen) informieren wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Vor Behandlungsbeginn wird auf der Basis aktueller diagnostischer Unterlagen eine Behandlungsplanung erstellt, die die o.g. Vorgaben berücksichtigt. Diese Planung muss der zuständigen Krankenkasse vorgelegt werden, damit diese sich mit 80% bzw. 90% an den Behandlungskosten beteiligt.
Die kieferorthopädische Behandlung erfolgt nach Art und Umfang der Fehlstellung und unter Beachtung der genannten Kriterien mit
-herausnehmbaren Plattenapparaturen
-funktionskieferorthopädischen Geräten
-festsitzenden Metallbändern bzw. – brackets.
Bei bestimmten Anomalien (z. B. starker Platzmangel) kann außerdem die Entfernung von Zähnen erforderlich sein.
Für eine ausführliche Beratung und nähere Erläuterungen stehen wir Ihnen und Ihrem Kind gern zur Verfügung.
Privatleistungen:
Da jedes Gebiss und vor allem jeder Mensch individuell verschieden ist, sollte auch das Behandlungskonzept darauf abgestimmt sein.
Wir bieten Ihnen sinnvolle und qualitativ hochwertige Ergänzungen des Standards der gesetzlichen Krankenkassen an, die von uns auf Ihren Wunsch hin und privatzahnärztlich erbracht werden:
- spezielle Apparaturen zur Ergänzung einer Multibandapparatur (Jusper-Jumper, Universal-Scharniere u.a.)
- zahnfarbene Keramik- oder Kunststoffbrackets
- superelastische Bögen
- komfortable Schienung der Frontzähne zum Abschluss der Therapie
- Versiegelungen des Bracketumfeldes
- Professionelle Zahnspangenreinigung
- Frühbehandlungen mit vorgefertigten Geräten (Lutschproblematik, Unterstützung logopädischer Therapie)
- Individueller Sportmundschutz nach Behandlungsende
- Schienentherapie bei Knirschern und Schnarchern
- Beratung und Verkauf von Prophylaxeartikeln
Zahnfehlstellungen können in jedem Alter entstehen oder werden mitunter erst spät als Beeinträchtigung empfunden. Mit den Mitteln und Möglichkeiten moderner Kieferorthopädie lassen sich auch für erwachsene Patienten in den meisten Fällen individuell abgestimmte Therapiestrategien entwickeln. Neben kompletten Ausformungen beider Zahnbögen sind u.a. auch Teilbehandlungen durchführbar:
- Auflösung von frontalen Engständen im Ober- und Unterkiefer
- Einordnung nicht durchgebrochener Eckzähne
- Optimierung der Ausgangssituation vor prothetischen Versorgungen (Aufrichtung von Zähnen, Lückenschluss bzw. Lückenöffnung)
Wir würden uns freuen, Sie in unserer Praxis begrüßen zu dürfen und möchten Ihnen sowohl fachlich als auch menschlich ein kompetenter Partner sein.